Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
In welchem Paragrafen des SGB 2 ist die Regelbedarfsstufe (RBS) für das Bürgergeld festgelegt? Das steht im SGB 2 in §
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
In welchem Paragrafen ist die Regelbedarfsstufe (RBS) für das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige festgelegt? Das steht im SGB 2 in §
§ 23 SGB 2 regelt die Höhe der Regelbedarfe für das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige nach dem SGB 2. Es gilt insoweit nicht die Anlage zu § 28 SGB 12. Diese regelt nur die Geldbeträge für die Regelbedarfsstufen nur für die Sozialhilfe nach dem SGB 12.
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für Partner jeweils?
Der Regelbedarf beträgt jeweils
Nach § 20 SGB 2 erhalten Partner die Regelbedarfsstufe RBS 2. Das sind nach der Anlage zu § 28 SGB 12 monatlich für jeden Partner 506 €.
Der 17-jährige K lebt noch bei seinen Eltern und geht zur Schule. Die Eltern sind arbeitslos und erhalten Bürgergeld. Da K schon über 15 Jahre alt ist und weder krank noch behindert ist, steht auch ihm Bürgergeld zu. Wie hoch ist sein Regelbedarf? Welche Regelbedarfsstufe steht ihm zu? Welche Vorschrift im SGB 2 regelt die Regelbedarfsstufe in Bezug auf K?
Für K gilt § 20 Absatz 2 SGB 2 da er bereits über 14 Jahre alt ist und damit als erwerbsfähig gilt.
Der 17-jährige K lebt noch bei seinen Eltern und geht zur Schule. Die Eltern sind arbeitslos und erhalten Bürgergeld. Da K schon über 15 Jahre alt ist und weder krank noch behindert ist, steht auch ihm Bürgergeld zu.
Wie hoch ist der Regelbedarf von K? Welche Regelbedarfsstufe steht ihm nach § 20 SGB 2 zu?
Nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 SGB 2 steht K die Regelbedarfsstufe 4 zu, weil K in Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern lebt und er das 15. Lebensjahr bereits vollendet und er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der 17-jährige K lebt noch bei seinen Eltern und geht zur Schule. Die Eltern sind arbeitslos und erhalten Bürgergeld. Da K schon über 15 Jahre alt ist und weder krank noch behindert ist, steht auch ihm Bürgergeld zu.
Wie hoch ist der Regelbedarf von K? Wo ist die Höhe der Regelbedarfe geregelt?
Die Höhe der Regelbedarfe ist in der Anlage zu § 28 SGB 12 geregelt. Die dort genannten Beträge gelten für die Leistungen nach dem SGB 12 und dem SGB 2.
Der 17-jährige K lebt noch bei seinen Eltern und geht zur Schule. Die Eltern sind arbeitslos und erhalten Bürgergeld. Da K schon über 15 Jahre alt ist und weder krank noch behindert ist, steht auch ihm Bürgergeld zu.
Wie hoch ist der Bedarf von K nach der Anlage zu § 28 SGB 12?
Das sind derzeit
Nach § 20 Absatz 2 Nummer 1 SGB 2 steht K die Regelbedarfsstufe 4 zu. Das sind nach der Anlage zu § 28 SGB 12 derzeit 471 €.
Ein alleinerziehender Vater muss zugeordnet werden zu Regelbedarfsstufe 1
Zwei Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss zugeordnet werden zu Regelbedarfsstufe 2
Ein 18jähriges im Haushalt seiner Eltern lebendes Kind muss zugeordnet werden zu Regebedarfsstufe 3
Ein 15jähriges Kind muss zugeordnet werden zu Regebedarfsstufe 4
Ein 6jähriges im Haushalt seiner erwerbsfähigen Eltern lebendes Kind muss zugeordnet werden zu Regebedarfsstufe 5
Ein bei seinen erwerbsfähigen Eltern wohnendes neugeborenes Kind muss zugeordnet werden zu Regebedarfsstufe 6
Eine alleinstehende 18jährige Frau muss zugeordnet werden zu Regelbedarfsstufe 1
Ein 14jähriges Kind muss zugeordnet werden zu Regebedarfsstufe 4
Ein 24jähriges im Haushalt seiner Eltern lebendes Kind muss zugeordnet werden zu Regebedarfsstufe 3
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
Herr M und Frau F sind verheiratet und haben zwei Kinder. K1 ist 7 Jahre und K2 ist 4 Jahre.
Wie hoch sind die monatlichen Regelbedarfe der gesamten Bedarfsgemeinschaft?
Die betragen insgesamt
Personen | M | F | K1 | K2 | BG |
Alter | 7 | 4 | |||
Regelbedarfsstufe nach § 20 SGB 2 und § 23 SGB 2 | RBS 2 | RBS 2 | RBS 5 | RBS 6 | |
Höhe der Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 SGB 12 | 506 | 506 | 390 | 357 | 1759 |
Der monatliche Regelbedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft hängt davon ab, ob auch der Bedarf von K1 zu berücksichtigen ist.
Darf der Bedarf von K1 bei der Ermittlung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden?
A. Ja. Weil K1 nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 Teil der Bedarfsgemeinschaft ist.
B. Nein. Weil K1 nach § 7 Absatz 5 Satz 1 SGB 2 von der Berechtigung ausgeschlossen ist.
C. Teilweise. Der Bedarf von K1 kann nach § 27 Absatz 3 SGB 2 berücksichtigt werden.
D. Teilweise. Nur der Mehrbedarf von K1 muss nach § 27 Absatz 2 SGB 2 berücksichtigt werden.
Begründung:
Zwar ist K1 nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 Teil der Bedarfsgemeinschaft. Trotzdem ist er nach § 7 Absatz 5 Satz 1 SGB 2 von der Berechtigung ausgeschlossen. Seine Bedarfe dürfen daher nicht zu Gunsten der übrigen Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 des § 27 SGB 2 liegen nicht vor. Nach Absatz 2 werden nur Mehrbedarfe erbracht. K steht aber nach § 21 SGB 2 kein Mehrbedarf zu. Und nach Absatz 3 steht die Gewährung von Leistungen nur in besonderen Härtefällen im Ermessen des Leistungserbringers. Das sind nur vom Gesetzgeber unbeabsichtigte Härten. Das trifft auf K ebenfalls nicht zu.
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft? Der monatliche Regelbedarf für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beträgt
Lösung: 1483
Begründung:
Personen | M | F | K1 | K2 | BG |
Alter | 20 | 15 | |||
Rechtsgrundlage für RBS | § 20 SGB 2 | § 7 Absatz 5 | § 20 SGB 2 | ||
Regelbedarfsstufe | RBS 2 | RBS 2 | Ausschluss | RBS 4 | |
Rechtsgrundlage für Höhe | Anlage zu § 28 SGB 12 | ||||
Regelbedarfshöhe | 506 | 506 | 0 | 471 | 1483 |
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Frau F lebt ohne Partner und hat ein zweijähriges Kind, F ist behindert und macht eine Ausbildung in einer Behindertenwerkstätte. Seit 13 Wochen ist F außerdem noch schwanger. Sind in diesem Fall die verschiedenen Mehrbedarfe zu addieren?
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Welchen Betrag dürfen die Mehrbedarfe in ihrer Summe nicht überschreiten?
Beispiel: Beträgt der Regelbedarf einer Person 502 €, darf die Summe der Mehrbedarfe nicht mehr als 502 € betragen. Ist dies der Fall, wird nur ein Mehrbedarf von 502 € berücksichtigt.
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
F ist 30 Jahre alt und alleinerziehend. Sie hat ein Kind K1 (6 Jahre). F ist wieder schwanger. Sie ist in der 14. Schwangerschaftswoche.
Wie hoch ist der gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ohne Unterkunftskosten und Bildungsbedarfe? Erfassen Sie alle Bedarfe für alle Personen in einer Tabelle und addieren Sie diese zu einem Gesamtbedarf!
Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft beträgt ohne die Berücksichtigung von Unterkunftskosten und Bildungsbedarfen
Personen | F | K1 | BG |
Alter | 30 | 6 | |
Rechtsgrundlage für RBS im SGB 2 | § 20 Abs.2 | § 23 | |
Regelbedarfstufe | RBS 1 | RBS 5 | |
Höhe des Regelbedarfs nach Anlage zu § 28 SGB 12 | 563,00 | 390,00 | 953,00 |
Mehrbedarf Schwangerschaft § 21 Absatz 2 SGB 2 17% von 563= | 95,71 | 95,71 | |
Mehrbedarf Alleinerziehende § 21 Absatz 3 SGB 2 36% von 563= | 202,68 | 202,68 | |
Keine Kappung vom Mehrbedarf: 95,71+202,68=298,39<563 | |||
Summe aller Bedarfe ohne KdU und Bildung | 861,39 | 390,00 | 1251,39 |
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
F ist 30 Jahre alt und alleinerziehend. Sie hat ein Kind K (6 Jahre). F ist in der 14. Woche schwanger. Vor kurzem hatte sie einen Unfall, sitzt nun auf Dauer im Rollstuhl, ist aber trotzdem erwerbsfähig.
Steht F neben ihrem Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft und dem als alleinerziehender Mutter auch noch ein Mehrbedarf wegen ihrer Gehbehinderung zu?
Der Mehrbedarf für Behinderte von 36% steht nach § 21 Absatz 4 SGB 2 nur Behinderten zu, die Leistungen nach § 49 SGB 9 erhalten. Das sind Behinderte, die eine Eingliederungshilfe wegen einer Fortbildung, Weiterbildung oder sonstigen Qualifizierung erhalten. Das trifft auf F nicht zu, weil sie nicht in keine Qualifizierung erhält.
Der Mehrbedarf für Gehbehinderte (Personen mit den Merkzeichen G oder aG) in Höhe von 17% steht nach § 23 Absatz 1 Nr. 4 SGB 2 nur nicht erwerbsfähigen Personen zu. F ist aber laut Sachverhalt erwerbsfähig. Daher steht ihr dieser Mehrbedarf nicht zu.
F ist 30 Jahre alt und alleinerziehend. Sie hat ein Kind K (6 Jahre). F ist in der 14. Woche schwanger. Vor kurzem hatte sie einen Unfall, sitzt nun auf Dauer im Rollstuhl, ist aber trotzdem erwerbsfähig.
Wie hoch ist der gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ohne Unterkunftskosten und Bildungsbedarfe? Erfassen Sie alle Bedarfe für alle Personen in einer Tabelle und addieren Sie diese zu einem Gesamtbedarf! In der Videokonferenz füllen Sie am besten gemeinsam eine Tabelle in einer Worddatei aus.
Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschft beträgt ohne die Berücksichtigung von Unterkunftskosten und Bildungsbedarfen
Personen | F | K1 | BG |
Alter | 30 | 6 | |
Rechtsgrundlage für RBS im SGB 2 | § 20 Abs.2 | § 23 | |
Regelbedarfstufe | RBS 1 | RBS 5 | |
Höhe des Regelbedarfs nach Anlage zu § 28 SGB 12 | 563,00 | 390,00 | 953,00 |
Mehrbedarf Schwangerschaft § 21 Absatz 2: 17% von 563= | 95,71 | 95,71 | |
Mehrbedarf Alleinerziehende § 21 Absatz 3: 36% von 563= | 202,68 | 202,68 | |
Mehrbedarf für Behinderte ,§ 21 Absatz 4 SGB 2 ,(-) keine Ausbildung | 0 | 0 | |
Mehrbedarf für Gehbehinderte ,§ 23 Absatz 1 Nr. 4 SGB 2 ,nicht für Erwerbsfähige | 0 | 0 | |
Summe aller Bedarfe ohne KdU und Bildung | 861,39 | 390,00 | 1251,39 |
Der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 steht allen Alleinerziehenden zu, die mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt wohnen. | |||||||
Die Höhe des Mehrbedarfs hängt ab vom Alter der minderjährigen Kinder: | Mehrbedarf in Prozent vom Regelbedarf | ||||||
12% | 24% | 36% | 48% | 60% | |||
1 Kind unter 7 Jahren | ✔ | ||||||
1 Kind ab 7 Jahren | ✔ | ||||||
2 Kinder unter 16 Jahren | ✔ | ||||||
2 Kinder ab 16 Jahren | ✔ | ||||||
1 Kind ab 7 Jahre + 1 Kind ab 16 J. | ✔ | ||||||
1 Kind unter 7 Jahre + 1 Kind unter 16 J. | ✔ | ||||||
3 Kinder | ✔ | ||||||
4 Kinder | ✔ | ||||||
5 oder mehr Kinder | ✔ | ||||||
Als Kinder gelten minderjährige leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. | |||||||
Als Alleinerziehend gelten Personen, die allein mit dem Kind in einem Haushalt leben. Volljährige leibliche oder adoptierte Kinder im Haushalt stehen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegen, andere volljährige Personen im Haushalt schon. Unerheblich ist, ob die Kinder auch die eigenen Kinder der anderen Person sind. |
F ist 35 Jahre alt und alleinerziehend. Sie hat 4 Kinder, K1 (10 Jahre), K2 (7 Jahre), K3 (4 Jahre) und K4 (1 Jahr).
Wie hoch ist der Mehrbedarf von F?
Ihr Mehrbedarf beträgt
F hat nach § 20 Absatz 2 und Absatz 5 SGB 2 und der Anlage zu § 28 SGB 12 einen Regelbedarf von 563 €. Da sie alleinerziehend mit einem Kind unter 7 Jahren ist, steht ihr für K4 nach § 21 Absatz 3 Nummer 1 SGB 2 ein Mehrbedarf von 36% zu.
Für jedes Kind steht F nach § 21 Absatz 3 Nummer 2 SGB 2 statt dessen ein Mehrbedarf von 12% pro Kind zu, sofern sich dadurch insgesamt ein höherer Mehrbedarf als der nach Nummer 1 ergibt. Ohne Berücksichtigung von K1 ist das für K4, K3.und K2 nicht der Fall, weil drei mal 12% insgesamt 36% ergeben und dies nicht mehr als die 36% sind, welche sich bereits aus der Anwendung der Nummer 1 ergeben.
Berücksichtigt man aber auch den zehnjährigen K1 steht F nach § 21 Absatz 3 Nummer 2 SGB 2 für alle vier Kinder ein Mehrbedarf von jeweils 12% pro Kind zu. Das ergibt insgesamt einen Mehrbedarf von 48% vom Regelbedarf. Und das ist mehr als die 36% nach Nummer 1. Deshalb beträgt der Mehrbedarf für F 48%. 48% von 563 € ergeben 270,24 €.
§ 21 Absatz 3 SGB 2 (Fallkonstellationen) | Mehrbedarf in Prozent | ||||
Alter der Kinder / Mehrbedarf | 12% | 24% | 36% | 48% | 60% |
1 Kind < 7 | ✔ | ||||
1 Kind > 7 | ✔ | ||||
2 Kinder < 16 | ✔ | ||||
2 Kinder > 16 | ✔ | ||||
1 Kind > 7 + 1 Kind > 16 | ✔ | ||||
1 Kind < 7 + 1 Kind < 16 | ✔ | ||||
3 Kinder | ✔ | ||||
4 Kinder | ✔ | ||||
5 oder mehr Kinder | ✔ |
Wie hoch ist der monatliche gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ohne die Berücksichtigung von Unterkunftskosten und Bildungsbedarfen?
Der beträgt
Personen | F | K1 | K2 | K3 | K4 | BG |
Alter | 35 | 10 | 7 | 4 | 1 | |
Rechtsgrundlage für RBS | § 20 SGB 2 | § 23 SGB 2 | ||||
Regelbedarfsstufe (RBS) | 1 | 5 | 5 | 6 | 6 | |
Höhe des Regelbedarfs nach der Anlage zu § 28 SGB 12 | 563,00 | 390,00 | 390,00 | 357,00 | 357,00 | 2057,00 |
Mehrbedarf nach § 21 SGB: ,48% von 563 € | 270,24 | 0 | 0 | 0 | 0 | 270,24 |
Summe | 833,24 | 390,00 | 390,00 | 357,00 | 357,00 | 2327,24 |
Nach § 19 SGB 2 gehören zu den Bedarfen auch die Bildungsbedarfe.
Welche Vorschrift regelt, welche Bildungsbedarfe einem Leistungsberechtigten zustehen? Das ist im SGB 2 geregelt in §
Nach § 28 Absatz 3 SGB 2 bestimmt sich der Schulbedarf nach § 34 SGB 12.
Die ursprünglich in § 34 Absatz 3 SGB 12 festgelegte Höhe wird nach Absatz 3a kalenderjährlich durch die Regelbedarfsstufenfortschreibungsverordnung angepasst und als Anlage zu § 34 SGB 12 bekannt gegeben.
Wie hoch ist der Schulbedarf eines Schulkindes in einem Bewilligungszeitraum, wenn seine Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld erhält und der Bewilligungszeitraum am 01. Januar beginnt und am 31. Dezember endet?
Der Schulbedarf beträgt dann
Der Bildungsbedarf von Kindern ab 6 Jahren richtet sich nach § 28 Absatz 3 SGB 2 . Die Vorschrift verweist auf § 34 SGB Absatz 3 SGB 12 . Danach wird der Bldungsbedarf nur einmal im Schulhalbjahr zu Beginn berücksichtigt. Der Bedarf erhöht sich daher in der Regel im August und im Februar.
Die Höhe der Bedarfserhöhung wird gemäß der Anlage zu § 34 SGB 12 jährlich angepasst. 2024 sind das 130 € für August und 65 € für Februar. Insgesamt sind das im Bewilligungszeitraum 195 € (130+65=195).
In welcher Höhe werden die Kosten vom Jobcenter übernommen?
Die Kostenübernahme ist im § 28 Absatz 4 SGB 2 festgelegt.
In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Frau F und Herr M sind verheiratet. Aufgrund seiner psychischen Labilität lässt er sich vorsorglich für eine kurze Zeit in eine psychiatrische Klinik selbst einweisen.
Gehört er weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft und sind seine Bedarfe weiterhin zu berücksichtigen?
Ehegatten bilden nach § 7 Absatz 3 Nummer 3 b SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie in einem Haushalt leben und da nur für kurze Zeit in einer Einrichtung ist und sich nicht dauernd getrennt haben. Für das gemeinsame Leben in einem Haushalt kommt es nicht darauf an, wo die Ehepartner polizeilich gemeldet sind, sondern es kommt auf den überwiegenden Aufenthaltsort an, auf den Lebensmittelpunkt an. Der liegt nicht in der Psychiatrie, weil M nicht beabsichtigt, dort auf Dauer zu leben. Er wohnt deshalb trotz seines Aufenhalts in der Psychiatrie im Haushalt von F. Er hat sich auch nicht dauernd von F getrennt, sondern nur vorübergehend, weil er den Willen zur Rückkehr hat. Deshalb bilden M und F weiter eine Bedarfsgemeinschaft.
Leistungen nach dem SGB 2 erhält nach § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB 2 nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist. Das gilt nach Nummer 1 von Satz 2 des Absatzes 4 allerdings nicht für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus im Sinne von § 107 SGB 5 untergebracht sind. Daher gehört M weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft von F und ist auch nicht von der Leistung ausgeschlossen.
Miete für eine Garage, für die es einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter der Wohnung gibt muss zugeordnet werden zu Keine Unterkunftskosten
Wasserrechnung des Vermieters muss zugeordnet werden zu Unterkunftskosten
Stromkosten muss zugeordnet werden zu Keine Unterkunftskosten
Heizkosten muss zugeordnet werden zu Unterkunftskosten
Die Kosten für den Mieter, wenn er selbst einen Durchlauferhitzer oder Boiler mit Gas oder Strom betreibt, um sein Wasser zu erwärmen muss zugeordnet werden zu Keine Unterkunftskosten
Wasserrechnung von der städtischen Wasserversorgung muss zugeordnet werden zu Unterkunftskosten
Wie viele Monate müssen nach einer Kostensenkungsaufforderung (Umzugsaufforderung und/oder Untervermietungsaufforderung) die tatsächlichen aber unangemessenen Unterkunftskosten weiter übernommen werden, wenn es keine besonderen Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit des Umzugs während dieses Zeitraums gibt? Für
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Wohnung nur dann unangemessen, wenn sie teurer ist als die Miete die sich ergibt, wenn man den höchst zulässigen Qudratmeterpres mit der höchst zulässigen Quadratmeterzahl multipliziert (Produkttheorie) Dabei ergibt sich der höchst zulässige Quadratmeterpreis aus dem lokalen Mietspiegel nach § 22a SGB 2. Als Quadratmeteranzahl wird einer alleinstehenden Person eine Wohnung von bis zu 50 Quadratmetern zugestanden. Diese Quadratmeterzahl erhöht sich um einige Quadratmeter für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Um wie viele Quadratmeter erhöht sich die Wohnfläche pro weitere Person? Sie erhöht sich um